Kannibalen-Prozess - Der Kick seines Lebens

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UnleashHell
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Kannibalen-Prozess - Der Kick seines Lebens

Beitragvon UnleashHell » Mi, 10.05.2006, 08:12:34

Das Frankfurter Landgericht hat den „Kannibalen von Rotenburg“ in einem zweiten Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten allerdings keine besondere Schwere der Schuld fest.

Die Verteidiger hatten ihrem Mandanten für die Urteilsverkündung ein „Poker-Face“ verordnet. Armin Meiwes solle den Fotografen und TV-Teams keine Gefühlsregung preisgeben, keine Chance bieten, ihn später als höhnisch grinsendes Monster oder heulenden Menschenfresser präsentieren zu können, lautete die Anweisung. Und so saß der 44-jährige Computer-Fachmann scheinbar regungslos auf seinem Stuhl, hörte dem Vorsitzenden Richter Klaus Drescher aufmerksam zu, starr sein Blick, die Hände wie zum Gebet gefaltet.

Befriedigung des Geschlechtstriebs

Im neu aufgerollten Prozess gegen den so genannten „Kannibalen von Rotenburg“ hat die 21. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt Armin Meiwes heute wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil sich das Opfer Meiwes allerdings zur Verfügung stellte, stünde das Verbrechen nach Ansicht der Frankfurter Richter nicht auf „sittlich tiefster Stufe“. Damit sah es keine Rechtfertigung dafür, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Wie schwer sich die Richter damit taten, ein bisher beispielloses Verbrechen mit rationalen Mitteln zu ergründen, erklärte der Vorsitzende Richter mit folgenden Worten während der Urteilsverkündung: „Wir haben versucht, uns einen Einblick in die Gedankenwelt des Angeklagten zu verschaffen. Ob uns das gelungen ist, müssen andere beurteilen.“

Tat auf Video verewigt

Meiwes hatte in der Nacht zum 10. März 2001 den damals 43 Jahre alten Berliner Elektronik-Ingenieur Bernd-Jürgen B. auf seinem Gutshof mit dessen Einverständnis zunächst entmannt, später erstochen, die Leiche zerteilt, den Kopf abgetrennt, die Körperteile in Beuteln portioniert, als „Filet“ oder Schnitzel“ etikettiert, eingefroren und nach und nach gegessen. Die Tat nahm Meiwes mit einer Videokamera auf. Aufgezeichnet wurden auch seine hämischen Bemerkungen während der Schlachtung: „Du bist fetter als ich dachte“ oder „Nächstes Mal suchen ich mir einen schlankeren Typen.“ Die Bilder brauchte er nach Feststellung des Gerichts für seine sexuelle Befriedigung, die er nur mit „Kopf-Kino“ erreichte.

Während Meiwes schon als Kind Phantasien hegte, einen anderen Menschen zu schlachten und zu essen, war es nach seiner Darstellung bei seinem Opfer genau umgekehrt: Der Ingenieur habe von einem von klein auf gehegten Wunsch erzählt, gebissen und gegessen zu werden.

Keine Tötung auf Verlangen

Er habe die Wünsche des Opfers erfüllt, betonte Meiwes im Prozess. Ihm sei zwar klar gewesen, dass das Schlachten eines Menschen tabu sei. Von Mord aber könne keine Rede sein. Die Tat sei keinesfalls Tötung auf Verlangen, stellte der Vorsitzende Richter Klaus Drescher in seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung fest. Voraussetzung dafür sei, dass der Täter die tat allein deshalb begehe, weil der Getöte das wolle. Meiwes aber habe B. getötet, weil er sein Opfer habe schlachten und verspeisen wollen.

Strafmildernde Umstände auf Grund der psychischen Störung des Angeklagten sah das Frankfurter Gericht nicht. „Der Angeklagte ist zwar psychisch krank, aber einsichts- und steuerungsfähig“, so der Richter. Die Schuldfähigkeit von Meiwes sei nicht eingeschränkt.

Mordmerkmale auf dem Prüfstand

In einem ersten Prozess war Meiwes im Januar 2004 vom Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil allerdings verworfen und der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil stattgegeben. Demnach musste erneut geklärt werden, ob die Tat nicht doch als Mord zu werten ist.

Die Staatsanwälte zeigten sich jetzt zufrieden mit dem Urteil. Zwar habe das Gericht das Einverständnis des Opfers anders gewertet, so Marcus Köhler von der Staatsanwaltschaft. Dies falle aber angesichts der erreichten Verurteilung wegen Mordes kaum ins Gewicht.

Völlig anders dagegen bewertete die Verteidigung den Richterspruch. Die wolle nach einer Analyse des Urteils prüfen, in die Revision zu gehen. Anwalt Joachim Bremer weiß allerdings auch: „Das Video mit der Schlachtung ist sicherlich nicht förderlich, um ein mildes Urteil zu erwirken.“



MEINER MEINUNG NACH GEHÖRT SICH IN SO EINEM FALL DIE TODESSTRAFE WIEDER EINGEFÜHRT. JEMANDEN DER LUST AM TÖTEN HAT SPERR ICH DOCH NICHT WEG. DADURCH WIRD ES JA AUCH NED BESSER. ABER NAJA IN DEUTSCHLAND LEBEN WIR JA LIEBER MIT RESOZIALISIERUNG.

MFG

Unleash

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